Prozessbegleitung für Frauen als Betroffene von Männergewalt und Frauenhandel
Schon die ersten „Frauenhäuser“ und „Notrufe für vergewaltigte Frauen“ vor mehr als 20 Jahren erkannten die Notwendigkeit, Opfer von Männergewalt zu Anzeigenerstattung und Gerichtsverhandlungen zu begleiten, um sie psychisch zu stützen und sich für eine schonendere Behandlung der Betroffenen einzusetzen. Die Begleitung und Unterstützung durch eine Vertrauensperson war damals allerdings noch sehr umstritten und wurde von vielen Behörden abgelehnt. Eine Privatbeteiligung war eher unüblich bzw. unerwünscht und rechtsanwaltliche Vertretung konnten sich nur wenige leisten. Mit den Bemühungen, Verbesserungen für die von Gewalt betroffenen Frauen im Strafverfahren zu erreichen, wurden die Grundsteine zu einer Kooperation mit Exekutive und Gerichten sowie zu diversen gesetzlichen Veränderungen gelegt, wie beispielsweise das Recht auf Begleitung durch eine Vertrauensperson, die Möglichkeit der kontradiktorischen Einvernahme u.ä..
Prozessbegleitung, wie sie von den beiden Wiener Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Mädchen entwickelt wurde, bringt einen weiteren Schritt an Qualitätsverbesserung in der Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen, insbesondere durch die Anerkennung von Prozessbegleitung als Opferrecht sowie die Finanzierung durch das Bundesministerium für Justiz.
Der entscheidend neue Aspekt für Frauenhilfseinrichtungen ist somit die Möglichkeit, sowohl psychosoziale als auch juristische Prozessbegleitung kostenlos anbieten zu können, wenn sich eine Klientin wegen erlittener Gewalt zu einer Strafanzeige entschließt oder eine Anzeige von der Exekutive erstattet wurde. Die juristische Prozessbegleitung beinhaltet nunmehr juristische Beratung und anwaltliche Vertretung .
Ein zweiter wichtiger Aspekt ist die Entwicklung von gemeinsamen Qualitätsstandards, die dem Unterstützungsprozess und den Kooperationsbemühungen zu einer klaren Struktur verhelfen.
Der Unterstützungsprozess kann grob gesehen in 3 Phasen geteilt werden (vgl. Projekt „Prozessbegleitung für Frauen als Betroffene von Männergewalt“, Wien 2004, BMSG):
1. Vorbereitung:
In dieser Phase stehen psychische Krisenhilfe sowie rechtliche Informationen zu Anzeige und Strafverfahren im Mittelpunkt. Bestehende Unsicherheiten und Ängste in Bezug auf das Verfahren finden von Anfang an Platz in den Beratungen. Ist noch keine Anzeige erfolgt, fällt die Klientin die Entscheidung dafür oder dagegen nach eingehender Information und Überlegung.2. Begleitung/Unterstützung:
Ziel in dieser Phase ist die durchgehende Vermittlung „du bist nicht alleine“ sowie die Durchsetzung der schonenden Behandlung und rechtlicher Ansprüche. Das Ausmaß der psychosozialen Begleitung und Unterstützung hängt zum Großteil von den Bedürfnissen und den eigenen Ressourcen der Klientin ab. Üblich sind Vor- und Nachbesprechungen von Anzeigenerstattung, Einvernahmen und Gerichtsverhandlungen sowie die Begleitung zu diesen Terminen als Vertrauensperson. Auf alle Fälle sollen Gefühle des Ausgeliefertseins und/oder die Gefahren einer Reviktimisierung/Retraumatisierung möglichst gering gehalten werden. Das Ausmaß der Vor- und Nachbesprechungen gemeinsam mit der juristischen Prozessbegleiterin hängt vorrangig von den Notwendigkeiten für das Verfahren ab.3. Beendigung:
In dieser Phase geht es darum, die Ergebnisse der Strafverhandlung sowohl in ihrer juristischen als auch emotionalen Bedeutung zu besprechen sowie über etwaige Anschlussverfahren zu informieren. Dem bewusst gesetzten Abschluss kommt eine besondere Bedeutung bezüglich der Verarbeitung von Belastungen und Ergebnissen des Verfahrens zu, wobei der Blick in die Zukunft und die etwaige Vermittlung an weitere benötigte Hilfseinrichtungen nicht fehlen darf.
Sylvia Löw (Beratungsstelle für Frauen, Wien)
In Kooperation mit Sandra Messner (3. Wiener Frauenhaus), Gertraud Rieser (Autonomes Frauenzentrum Linz) und Maria Schwarz-Schlöglmann (Interventionsstelle Linz)