Geschichtlicher Hintergrund

Sabine Rupp (Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen, 1060 Wien) Sonja Wohlatz (Beratungsstelle Tamar, 1200 Wien)

Die Erfahrungen in unserer langjährigen Tätigkeit in Beratungsstellen, die gegen sexuelle Gewalt arbeiten, ergeben, dass die Öffentlichmachung von sexueller Gewalt und die folgenden Interventionen, allen voran eine strafrechtliche Verfolgung, für das Opfer und die betroffene Familie immer mit großen psychischen Belastungen verbunden sind. Insbesondere die Phase von der Anzeige bis zum Urteil in der Hauptverhandlung ist sehr belastend. Das Gefühl, einem mächtigen System allein und hilflos ausgeliefert gegenüberzustehen sowie die Notwendigkeit, das Erlebte möglichst genau zu erzählen, kann zu Retraumatisierung (im schlimmsten Fall zu sekundärer Traumatisierung) der Opfer führen.


Wie wir in der Fortbildungsarbeit zu diesem Thema mit verschiedensten Berufsgruppen erfahren haben, werden im professionellen HelferInnensystem erfahrungsgemäß ähnliche Gefühle evoziert, denn die Erfahrungen der Praxis haben in den seltensten Fällen Gefühle von Zufriedenheit mit sich gebracht. Professionelle HelferInnen waren mit vielen Verfahrenseinstellungen und Freisprüchen konfrontiert, was dazu geführt hat, dass eher in Ausnahmefällen eine Anzeige angeregt wurde, bzw. Kinder und ihre Familien zwar dazu beraten, aber auch aufgrund mangelnden Wissens häufig nicht konkret vorbereitet und begleitet wurden.


Die Reflexion der eigenen mehr als 10jährigen Arbeit hatte gezeigt, dass es keine Struktur für die Begleitung des Opfers bei Anzeige und bei Gerichtsverhandlungen gab. Der professionelle Hintergrund war, dass es kaum gute Erfahrungen mit Gerichten gab und keine diesbezügliche Kooperation aufgebaut wurde (außer mit der Kriminalpolizei). Aus diesem Grund war Prozessbegleitung von Kindern und Jugendlichen mehr oder weniger vom Engagement von Vereinen, Einzelpersonen oder SozialarbeiterInnen abhängig.

Von verschiedensten Seiten wurde der Wunsch nach einem Opferanwalt laut. Grundsätzlich wäre die Idee zu befürworten, wäre aber zu kurz gegriffen. Die wesentlich bedeutsamere Arbeit für das Klientel ist die psychosoziale Prozessbegleitung, die emotionale Stabilisierung und Sicherung.

 

Modellprojekt: "psychologische und juristische Prozessbegleitung"
(1998-2000)

Das Modellprojekt wurde als Kooperationsprojekt zwischen zwei Beratungsstellen ("Tamar" - Sonja Wohlatz und "Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen" - Sabine Rupp) beantragt, die der gleiche Arbeitsansatz verbindet, nämlich parteiliche Arbeit für Mädchen und Frauen. Trotz der Konkurrenz ein Miteinander zu entwickeln, war neben dem unmittelbaren Auftrag, unsere persönliche Herausforderung und gleichzeitig ein gutes Übungsfeld. Beide Beratungsstellen wussten um die Notwendigkeit und gleichzeitig um die Schwierigkeiten von Kooperation.

Die Arbeit der Prozessbegleitung konnte in den zwei Jahren des Modellprojektes (1998 - 2000) strukturiert werden. Eine Anwältin war in die Prozessbegleitung fix miteingebunden, so konnte sowohl der psychosoziale wie auch der juristische Bereich der Arbeit getrennt, spezifiziert und verschränkt werden, um ein optimales Angebot gewährleisten zu können.

Eine der Aufgaben als Prozessbegleiterin war die Ich-Stärkung des Kindes, um Gefühlen von Hilflosigkeit oder der Empfindung sich vor Angst aufzulösen entgegenzuwirken. Es wurde rasch deutlich, dass die Prozessbegleiterinnen selbst, sich um die eigene Ich-Stärkung sorgen mussten. Zu Beginn der Kooperationsversuche gab es starke Unsicherheiten, denn die bisher gemachten Erfahrungen mit Gerichten waren kein Anreiz zur Intensivierung einer Zusammenarbeit. Der erste Schritt begann daher - zur persönlichen Stärkung - mit der Suche nach einem Namen: "psychologische und juristische Prozessbegleitung".

Die anzusprechenden Berufsgruppen (StaatsanwältInnen, UntersuchungsrichterInnen und HauptverhandlungsrichterInnen) waren nicht an Kooperation gewöhnt und auch die Prozessbegleiterinnen hatten keine Übung in der Kooperation mit ihnen. Zudem wurde an dieser Stelle der deutliche Unterschied in Status und Prestige des jeweiligen Berufsstandes deutlich.

 

 

Prozessbegleitung im Spannungsfeld zwischen
Kinderschutz und Strafverfolgung


Die Prozessbegleitung muss im Spannungsfeld zwischen Kinderschutz und Strafverfolgung arbeiten. D.h. ProzessbegleiterInnen, die in Institutionen oder Vereinen mit dem Hintergrund von Kinderschutz arbeiten, müssen sich aus diesem Rahmen herausbegeben und sich den Realitäten der Strafverfolgung annähern. Der Bereich der Justiz muss, um sekundäre Traumatisierungen reduzieren zu können, bei Kindern und Jugendlichen neue Maßstäbe im Prozedere setzen. Es sollte eine Abkehr vom bloßen täterzentrierten Verfahren entwickelt werden, hin zu einer am Opfer orientierten Vorgangsweise, die auch die aktive Rolle der "OpferzeugInnen" als Partei im Strafverfahren (vertreten durch RechtsanwältInnen) mit entsprechend kindgerechten Bedingungen vorsieht. Weder Kinderschutz noch Strafverfolgung lassen sich stringent verfolgen. Hier muss ein Mittelweg gesucht und gefunden werden. Das Ziel der Arbeit in einer Prozessbegleitung kann wie folgt formuliert werden:

Die Reduktion von sekundärer Traumatisierung als oberstes Ziel, operationalisierbar durch Kinderschonung bei der Justiz (fallspezifische, unmittelbare Prozessbegleitung), sowie Akzeptanz von Kinderschonung auf Seiten der Justiz durch die fallübergreifende Kooperation.