Geschichtlicher Hintergrund
Sabine Rupp (Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen, 1060 Wien) Sonja Wohlatz (Beratungsstelle Tamar, 1200 Wien) Die Erfahrungen in unserer langjährigen Tätigkeit in Beratungsstellen, die gegen sexuelle Gewalt arbeiten, ergeben, dass die Öffentlichmachung von sexueller Gewalt und die folgenden Interventionen, allen voran eine strafrechtliche Verfolgung, für das Opfer und die betroffene Familie immer mit großen psychischen Belastungen verbunden sind. Insbesondere die Phase von der Anzeige bis zum Urteil in der Hauptverhandlung ist sehr belastend. Das Gefühl, einem mächtigen System allein und hilflos ausgeliefert gegenüberzustehen sowie die Notwendigkeit, das Erlebte möglichst genau zu erzählen, kann zu Retraumatisierung (im schlimmsten Fall zu sekundärer Traumatisierung) der Opfer führen. |
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Die Reflexion der eigenen mehr als 10jährigen Arbeit hatte gezeigt, dass es keine Struktur für die Begleitung des Opfers bei Anzeige und bei Gerichtsverhandlungen gab. Der professionelle Hintergrund war, dass es kaum gute Erfahrungen mit Gerichten gab und keine diesbezügliche Kooperation aufgebaut wurde (außer mit der Kriminalpolizei). Aus diesem Grund war Prozessbegleitung von Kindern und Jugendlichen mehr oder weniger vom Engagement von Vereinen, Einzelpersonen oder SozialarbeiterInnen abhängig. Von verschiedensten Seiten wurde der Wunsch nach einem Opferanwalt laut. Grundsätzlich wäre die Idee zu befürworten, wäre aber zu kurz gegriffen. Die wesentlich bedeutsamere Arbeit für das Klientel ist die psychosoziale Prozessbegleitung, die emotionale Stabilisierung und Sicherung.
Modellprojekt: "psychologische und juristische Prozessbegleitung"
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Eine der Aufgaben als Prozessbegleiterin war die Ich-Stärkung des Kindes, um Gefühlen von Hilflosigkeit oder der Empfindung sich vor Angst aufzulösen entgegenzuwirken. Es wurde rasch deutlich, dass die Prozessbegleiterinnen selbst, sich um die eigene Ich-Stärkung sorgen mussten. Zu Beginn der Kooperationsversuche gab es starke Unsicherheiten, denn die bisher gemachten Erfahrungen mit Gerichten waren kein Anreiz zur Intensivierung einer Zusammenarbeit. Der erste Schritt begann daher - zur persönlichen Stärkung - mit der Suche nach einem Namen: "psychologische und juristische Prozessbegleitung". |
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Die anzusprechenden Berufsgruppen (StaatsanwältInnen, UntersuchungsrichterInnen und HauptverhandlungsrichterInnen) waren nicht an Kooperation gewöhnt und auch die Prozessbegleiterinnen hatten keine Übung in der Kooperation mit ihnen. Zudem wurde an dieser Stelle der deutliche Unterschied in Status und Prestige des jeweiligen Berufsstandes deutlich.
Prozessbegleitung im Spannungsfeld zwischen |
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Die Reduktion von sekundärer Traumatisierung als oberstes Ziel, operationalisierbar durch Kinderschonung bei der Justiz (fallspezifische, unmittelbare Prozessbegleitung), sowie Akzeptanz von Kinderschonung auf Seiten der Justiz durch die fallübergreifende Kooperation. |
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