Was ist Prozessbegleitung?
Prozessbegleitung hat eine Doppelbedeutung:
Zum einen umfasst sie die Begleitung der Opfer und Angehörigen durch das Strafverfahren:
- die Information über die Folgen einer Anzeige und den Ablauf eines Strafverfahrens
- die persönliche Begleitung zur Einvernahme durch die Kriminalpolizei, zur Kontradiktorischen Einvernahme und zur Hauptverhandlung bei Gericht
- die fallabhängige Koordination
die Koordination von Terminen - und die Kooperation mit beteiligten Berufsgruppen
Zum anderen umfasst sie die Begleitung des inneren Prozesses der:
- Opfer
- ihrer Angehörigen
und die Auseinandersetzung mit deren Ängsten, Befürchtungen, den Gefühlen von Verzweiflung, Trauer oder Wut.
Im Rahmen der Prozessbegleitung werden die Aufgaben zwischen der psychosozialen und der juristischen Prozessbegleitung verteilt, die in ständiger Kooperation miteinander stehen.
- Die psychosoziale ProzessbegleiterIn bereitet das Opfer und Angehörige auf die seelischen Belastungen des Verfahrens vor und begleitet es zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren (§ 66 Abs 2 StPO). Vorrangig geht es bei der psychosozialen Prozessbegeleitung aber um die Begleitung der inneren Prozesse der Opfer und der unterstützenden Personen und die Auseinandersetzung mit deren Ängsten, Befürchtungen, den Gefühlen von Verzweiflung, Trauer oder Wut.
- Die juristische Prozessbegleitung erfolgt durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt und umfasst die rechtliche Beratung und Vertretung von Opfern (§ 66 Abs 2 StPO). Sie dient der Durchsetzung der Rechte, die einem Opfer im Strafverfahren zustehen. Juristische Prozessbegleitung ist insbesondere dann sinnvoll und notwendig, wenn besondere Umstände befürchten lassen, dass die Rechte des Opfers im Verfahren nicht ausreichend respektiert werden. Sind dem Opfer durch die Tat Schmerzen oder Schäden entstanden, so kann der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin Schadenersatz zB Schmerzengeld für das Opfer einfordern (Privatbeteiligung).
Besteht ein Anspruch auf Prozessbegleitung, so ist deren Inanspruchnahme
KOSTENLOS.
